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Vertrauensfrage - Umgehung (Umkehrung) des Grundgesetzes

Verantwortlicher Autor: D. Schwarz Berlin, 28.12.2024, 13:52 Uhr
Presse-Ressort von: Dietmar Schwarz Bericht 4968x gelesen

Berlin [ENA] Wieder einmal hat es eine bundesdeutsche Regierung geschafft, die Klippen des Grundgesetzes (GG) zu umschiffen und die Regeln des GG zu umgehen, bzw. eine vorgeschriebene Vorgehensweise umzukehren. Es geht um die aktuelle Vertrauensfrage, die in der Vergangenheit von vier Bundeskanzlern gestellt wurde. Sie alle hatten das Ziel weiterhin zu regieren. Dies war bei der aktuell gestellten Vertrauensfrage nicht der Fall.

Der noch amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz hat die Vertrauensfrage nicht gestellt, weil er weiterhin regieren will, sondern weil er eben nicht mehr weiter regieren will. Er hat damit quasi um seine Abwahl gebeten, damit der Bundestag aufgelöst werden kann. Damit hat er im Prinzip die Selbstauflösung des Bundestags eingeleitet, was eindeutig dem Geist des GG widerspricht, da dort eine Selbstauflösung des Bundestags ausdrücklich nicht gestattet ist. Er hat damit vorsätzlich das Instrument der Vertrauensfrage mißbraucht um diese Regel des GG zu umgehen.

Wie ist der Ablauf einer Vertrauensfrage eigentlich geregelt und wann kann, bzw. sollte oder darf die Vertrauensfrage überhaupt gestellt werden? Wikipedia schreibt dazu: "(Zitat) Die Vertrauensfrage kann nicht beliebig zur Auflösung des Bundestages zum geeignet erscheinenden Zeitpunkt genutzt werden, vielmehr muss eine echte Regierungskrise vorliegen (Zitat Ende)". Inwieweit eine echte Regierungskrise vorliegt oder wie sie zustande kommt oder wie sie wie im aktuellen Fall herbeigeführt wurde, ist leider nicht weiter durch das GG vorgegeben.

des Weiteren ist der Ablauf wie folgt geregelt: "(Zitat) Artikel 68 (1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. ²Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt (Zitat Ende)." Nun hat die aktuelle Regierung, in Absprache mit der Opposition, diese Vorgang im Prinzip umgekehrt. Es wurde zuerst der neue Wahltermin bestimmt und danach die Termine für die Vertrauensfrage und für die Bitte um Auflösung des Bundestags festgelegt.

Durch diese nicht verfassungskonforme Umkehrung wurde die vom GG ausgeschlossene Selbstauflösung des Bundestags nun durch die Hintertür durchgeführt. Die Verfasser und Verfasserinnen unseres Grundgesetzes hatten sich bei der Verfassung unseres Grundgesetzes viele Gedanken gemacht um die Regelungen eindeutig abzufassen. Leider hatten sie nicht damit gerechnet, dass spätere Generationen ständig auf der Suche nach Möglichkeiten sein werden, um diese Regelungen zu umgehen oder in ihrem Sinne auszulegen. Wieder einmal haben unsere Politiker sich gegen den Geist des GG entschieden und damit offen gelegt, wieviel ihnen an den "lästigen" Regelungen unseres GG liegt.

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